Wird das Kind missbraucht?

Professionelles Handeln im Umfeld eines schwerwiegenden Verdachts

Wo immer der Verdacht des sexuellen Kindesmissbrauchs an die Fachkräfte der Jugendhilfe, des Kinderschutzes und Familienrechts (Kinderärzte, Erzieher*innen, Ehe-und Erziehungsberater*innen, Familiengerichtshelfer*innen, Sozialarbeiter*innen, Rechtsanwält*innen und Familienrichter*innen) herangetragen wird, herrscht angesichts der auch strafrechtlichen Bedeutsamkeit dieses Vorwurfs 'Alarmstimmung', häufig gepaart mit erheblicher Unsicherheit. Die Veranstaltung vermittelt theoretisch und über Fallbeispiele umfassendes Wissen rund um das Thema 'Sexueller Missbrauch von Kindern' (Symptome, zulässige und unzulässige Diagnoseverfahren einschl. der Probleme, die sich aus der Deutung von Kinderaussagen oder -zeichnungen ergeben). Auch die Glaubhaftigkeitsanalyse von Zeugenaussagen wird vorgestellt. Zudem wird die Psychodynamik des Missbrauchsverdachts in der Trennungsfamilie behandelt, ein wichtiger Sonderfall, bei dem Besuchsrechtsstreitigkeiten bis zum Vorwurf des sexuellen Missbrauchs eskalieren (sog. 'Trumpfkarte Missbrauchsverdacht'). Es besteht die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch.

Inhalte

  • Sexueller Kindesmissbrauch (Erscheinungsbild und Folgen)
  • Psychosexuelle Entwicklung von Kindern
  • Diagnostik (inkl. Rolle von Kinderärzten und -therapeuten)
  • Das Gespräch mit dem Kind, Suggestion und 'materialisierte Suggestion',
  • Glaubhaftigkeitsbegutachtung
  • Psychodynamik des Missbrauchsverdachts in der Trennungsfamilie
  • Inventionen und Hilfen

Ziele

  • Die Veranstaltung will umfassendes Wissen über das Themenfeld vermitteln und die Teilnehmer in die Lage versetzen, bei Verdacht sexuellen Kindesmissbrauchs strukturiert und professionell so zu agieren, dass der schmale Grat zwischen Dramatisierung und Bagatellisierung gemeistert und der mögliche Schaden nicht noch vergrößert wird. Dazu gehören eine besonnene Situationseinschätzung, die Einleitung bzw. Durchführung der notwendigen Schritte zur Aufklärung, das fachlich geführte Gespräch mit dem Kind sowie die Abstimmung mit den Fachdiensten. Es bedeutet nicht zuletzt immer wieder aber auch die Akzeptanz unbefriedigender Grenzen der Erkenntnis.

Zielgruppe

Die Veranstaltung richtet sich an Fachkräfte aus Jugendhilfe, Kinderschutz und Familienrecht (Kinderärzte, Erzieher*innen, Ehe-und Erziehungsberater*innen, Familiengerichtshelfer*innen, Sozialarbeiter*innen, Rechtsanwält*innen und Familienrichter*innen)

Arbeitsweise

Im Plenum: Vortrag Fallbeispiele (Film & Audiodateien) In Arbeitsgruppen: Übungen und Erfahrungsaustausch

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