Gesetzliche Rahmenbedingungen in der Arbeit mit Menschen mit Behinderungen

Sozialbetreuungsberufegesetz, Heimaufenthaltsgesetz & Sachwalterrecht

In diesem Seminar werden wesentliche Aspekte der Gesetze vorgestellt und anhand von Falldarstellungen diskutiert. Die TeilnehmerInnen können dazu gerne auch eigenen Fallbeispiele mitbringen.

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Gesundheits- und Krankenpflege und Sozialbetreuungsberufe, als Garant für Qualitätssicherung in Einrichtungen der Behindertenhilfe (Themenschwerpunkte):

  • Die eigenverantwortlichen Berufsbilder der Sozialbetreuungsberufe, insbesondere FSB BA und BB und DSB BA und BB, sowie Heimhilfe
  • Einlassungs- und Übernahmefahrlässiges Handeln – in den Verantwortungsbereich eines anderen Sozial- oder Gesundheitsberufes „hineinregieren“ •Gerechtfertigte Leistungsverweigerung im Einzelfall versus Arbeitsverweigerung
  • Die rechtliche Bedeutung der Anordnungsverantwortung und Durchführungsverantwortung, der Anleitung und Aufsicht, der Mithilfe und der Mitwirkung
  • Eigenverantwortlichkeit im rechtlichen Sinn; Einlassungsfahrlässiges bzw. übernahmefahrlässiges Handeln
  • Verpflichtung zur interdisziplinären Zusammenarbeit mit den Gesundheits- und Krankenpflegeberufen und den Ärzten
  • Der Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe bei der Durchführung von pflegerischen Maßnahmen im Rahmen des von der/dem diplomierten Gesundheits- und Krankenschwester/-pfleger vorgegebenen pflegediagnosenorientierten Pflegeprozess bei schwerstbehinderten Menschen
  • Der Tätigkeitsbereich der Pflegehilfe im Rahmen der Mitarbeit bei diagnostischen und therapeutischen Verrichtungen im Rahmen des medizinischen Behandlungsprozesses bei schwerstbehinderten Menschen
  • Delegation von pflegerischen Maßnahmen im Rahmen des Pflegeplanes. Subdelegation von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen
  • Die Unterstützung schwerst behinderter pflegebedürftiger Menschen bei der Basisversorgung und Medikamentenverabreichung durch FachsozialbetreuerInnen und DiplomsozialbetreuerInnen mit Schwerpunkt in der Behindertenbegleitung und anderen, in der Behindertenhilfe tätigen Sozialberufen
  • Wesentliche Berufspflichten: gewissenhafte Berufsausübung, Fortbildungspflicht, fachkundige Hilfeleistung im Notfall, Verschwiegenheitspflicht, Geschenkannahmeverbot, Datenschutzpflichten


Freiheitsbeschränkenden Maßnahmen nach dem Heimaufenthaltsgesetz unter besonderer Berücksichtigung der Novelle 2010 und alternativer Pflege- und Betreuungsmaßnamen in stationären und tagesstrukturierten Einrichtungen der Behindertenhilfe (Themenschwerpunkte):

  • Freiheitsbeschränkende Maßnahmen mit physischen Mitteln
  • Mechanische, elektronische und medikamentöse Maßnahmen.
  • Freiheitseinschränkende Maßnahmen
  • Zulässigkeitsvoraussetzungen
  • Vornahme einer Freiheitsbeschränkung
  • Anordnungsbefugte Personen, insbesondere betraute Angehörige des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege
  • Dokumentations-, Aufklärungs- und Verständigungspflichten
  • Ärztliche Gefährdungsprognose
  • Aufgaben und Befugnisse der Bewohnervertretung
  • Gerichtliches Überprüfungsverfahren: Antrag auf Überprüfung, Anhörung des Bewohners, erste gerichtliche Entscheidung, mündliche Verhandlung, Gerichtsbeschluss, Rechtsmittel
  • Befundaufnahmekriterien im Rahmen des gerichtlichen Überprüfungsverfahrens von freiheitsbeschränkenden Maßnahmen
  • Gutachten
  • Alternative schonendere Pflege- und Betreuungsmaßnahmen
  • Praktische Fallbeispiele zu folgenden Freiheitsbeschränkungen:
◾Hindern am Verlassen des Bettes mittels Seitenteilen,
◾Hindern am Aufstehen aus dem Rollstuhl mittels Gurt,
◾Hindern am Verlassen des Bettes mittels Bauchgurt,
◾Hindern am Verlassen der Station durch ein elektronisches Überwachungssystem und Androhung des Zurückhaltens,
◾Hindern am Verlassen des Bettes mittels Netzbett,
◾Hindern am Aussteigen aus der Sitzgelegenheit mittels „Therapietisch“,
◾Hindern am Verlassen des Duschsessels mittels Gurt.
◾Hindern am Verlassen des Zimmers durch Zusperren.
◾Medikamentöse Freiheitsbeschränkungen mit Neuroleptika (zB. Rispertal) und Tranquillizern (zB. Psychopax gtt, Praxiten, usw.)

Einführung in das Sachwalterrecht (Themenschwerpunkte):
  • Gesetzliche Voraussetzungen für die Besachwaltung eines behinderten Menschen
  • Handlungs- und Geschäftsfähigkeit, Delliktsfähigkeit
  • Vertretungsfeindliche Rechte die dem behinderten Menschen vorbehalten bleiben
  • Pflichten des Sachwalters / der Sachwalterin
  • Vermögenssorge; gerichtliche Genehmigungspflichten
  • Personensorge: Persönlichkeitsrechte, Familienverhältnisse, persönlicher Kontakt
  • Einwilligung in eine medizinische Behandlung sowie gesundheits- und krankenpflegerische Maßnahmen •Gefahr im Verzug - Zulässigkeitskriterien einer Notfallbehandlung
  • Therapiebeendigung, Therapieverzicht, Therapiebegrenzung, Therapiereduktion
  • Sterilisation, Forschung
  • Wohnortbestimmung
  • Heimvertrag

Zielgruppe

Fachkräfte aus dem Bereich Behindertenbegleitung

Arbeitsweise

Vortrag und Diskussion von Fallbeispielen

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