Pflege und Begleitung

Die Pflegegeldeinstufung

durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege

Zweitägiges Seminar für den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege, welcher zukünftig in der Pflegegeldeinstufung tätig werden möchte. Vermittelt werden insbesondere Kenntnisse und Fertigkeiten für die Befundaufnahme, bzw. Erhebung des Pflegebedarfes und Feststellung des Pflegebedarfes im Gutachten. Für die Pflegegeldeinstufung ist die Eintragung in die Liste der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen im Fachgebiet Gesundheits- und Krankenpflege nicht zwingend Voraussetzung.

Inhalte

  • Pflegegeldreformgesetz: die wichtigsten Neuerungen im Pflegegeldwesen, wie Übertragung der Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund, deutliche Reduktion der Anzahl der Entscheidungsträger, Vereinheitlichung der Vollziehung im Bereich des Pflegegeldes, Beschleunigung der Verfahren.
  • Pflegegeldeinstufung (Neubemessung des Pflegegeldes) durch den gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege ab der Pflegegeldstufe 4.
  • Antragstellung, amtswegige Einleitung, Änderung bzw. Wegfall der Voraussetzungen für den Anspruch auf Pflegegeld.
  • Zweck des Pflegegeldes, insbesondere Verbesserung der Möglichkeit, ein selbstbestimmtes, bedürfnisorientiertes Leben zu führen.
  • Abgrenzung zwischen pflegegeldrelevanten Mehraufwendungen und medizinischer Hauskrankenpflege, Anstaltspflege und ärztlicher Hilfe.
  • Anspruchsberechtigte Personen und Anspruchsvoraussetzungen.
  • Funktionsbezogenen Einstufung und diagnosebezogene Mindesteinstufung.
  • Pflegebedarf: Betreuung und Hilfe, ständiger Bedarf, außergewöhnlicher Pflegeaufwand, zeitlich unkoordinierbare Betreuungsmaßnahmen, keine einzige zielgerichtete Bewegung mit den vier Extremitäten, oder ein gleich zu achtender Zustand.
  • Beurteilung des Pflegebedarfes von schwerstbehinderten Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres – Erschwerniszuschlag.
  • Beurteilung des Pflegebedarfes von Personen ab dem vollendeten 15. Lj. mit schwerer geistiger oder schwerer psychischer Behinderung, insb Demens – Erschwerniszuschlag.
  • Mindestwerte und Richtwerte (Über- und Unterschreitungen, Fixwerte, Anleitung und Beaufsichtigung sowie das Motivationsgespräch.
  • Aktuelle Rechtsprechung zum Betreuungs- und Hilfebedarf = Pflegebedarf.
  • Praktische Pflegegeldeinstufungsübungen der Sachverständigentätigkeit.
  • Vertretung des Anspruchswerbers oder auch Anspruchsberechtigten vor dem Sozialgericht - Gerichtsverfahren.
  • Formulierung einer Pflegegeldklage.

Zielgruppe

Pflegende aus allen Bereichen

Arbeitsweise

Vortrag, praktische Beispiele und Fallarbeit

Kursinformationen drucken